im Zuge der Wirtschaftskrise melden wöchentlich Betriebe Kurzarbeit an, um Beschäftigung zu sichern und Entlassungen zu vermeiden. Unter dem Motto "Qualifizieren statt Entlassen" hat die Bundesregierung den Weg geebnet, um die Zeit der Kurzarbeit für Weiterbildung zu nutzen. Die Bundesagentur für Arbeit fördert Maßnahmen, mit denen sich Arbeitnehmer während der Kurzarbeit qualifizieren. Das Konjunkturpaket II sieht mehr Investitionen in Bildung und Forschung vor. Bestehende Qualifizierungsprogramme außerhalb der Kurzarbeit, wie das Programm WeGebAU, wurden ausgeweitet.
In dieser Sonderausgabe des KURSNET-Newsletters haben wir für Sie Informationen zusammengestellt zu den Themen Qualifizierung in der Kurzarbeit, Konjunkturpaket II und Weiterbildungsförderung – vor allem auch im Hinblick auf Anfragen Ihrer Kunden.
Ihre KURSNET-Newsletter-Redaktion
Wer Kurzarbeitergeld beantragen kann und welche Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit gefördert werden, erklärt die Informationskampagne "Einsatz für Arbeit". Die Kampagne ist eine gemeinsame Aktion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit. Hier gelangen Sie auf das Portal.
Die Bundesagentur für Arbeit hat in der Broschüre "Kurz zu Kurzarbeit" Informationen zur Kurzarbeit kompakt zusammengestellt. Den Flyer können Sie hier als PDF-Dokument downloaden.
Für Fragen rund um Kurzarbeit und Qualifizierung während der Kurzarbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein Infotelefon eingerichtet:
(Montag - Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr, Festnetzpreis 14 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend)
Auch der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit hilft Ihnen gerne weiter. Sie erreichen den Arbeitgeber-Service in Ihrer Region unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer:
(Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend)
Nehmen beschäftigte Arbeitnehmer während der Kurzarbeit an Weiterbildungsangeboten teil, übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Lehrgangskosten anteilig oder in voller Höhe.
Für eine solche Förderung müssen die Qualifizierungsmaßnahmen allerdings bestimmte Kriterien erfüllen.
Die Weiterbildungsangebote sollten zum Beispiel berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse erweitern, einen beruflichen Abschluss vermitteln oder einen beruflichen Aufstieg ermöglichen.
Die Infografik "Qualifizierung in der Kurzarbeit" zeigt Ihnen im Überblick,
welche Maßnahmen in welcher Höhe gefördert werden. Im Merkblatt "Investitionen in die Zukunft durch Qualifizierung von Kurzarbeitergeldbeziehern" der Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie weitere Informationen unter anderem zum förderfähigen Personenkreis und zu den Voraussetzungen,
die Maßnahmen für die Förderung erfüllen müssen.
Damit ein Weiterbildungsangebot für Beschäftigte in Kurzarbeit mittels Bildungsgutschein gefördert werden kann, müssen die Maßnahme und der Bildungsträger nach der AZWV (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung) zertifiziert sein.
Die Zulassung erfolgt über so genannte fachkundige Stellen. Informationen zum Anerkennungs- und Zulassungsverfahren bietet Ihnen die Bundesagentur für Arbeit.
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In der KURSNET-Datenbank können Sie gezielt nach Maßnahmen suchen, die zur Förderung durch Bildungsgutschein zugelassen sind.
Über die "Erweiterte Suche" finden Sie zertifizierte Angebote in Ihrer Region.
Bei der Suche nach entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen ist Ihnen auch die örtliche Agentur für Arbeit behilflich.
Hier gelangen Sie zum Portal der Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET.
Wenn Sie als Bildungsträger Angebote in der Datenbank KURSNET unter www.kursnet.arbeitsagentur.de
veröffentlichen möchten oder spezielle Fragen zum Aus- und Weiterbildungsportal KURSNET haben, wenden Sie sich an die
(Montag - Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr, Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreise abweichend)
E-Mail:
KURSNET@arbeitsagentur.de
Im Rahmen des Konjunkturpakets II investiert die Bundesregierung in den Jahren 2009 und 2010 zusätzlich 11 Milliarden Euro in Bildung, Forschung und Innovation.
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder" werden den Ländern und Kommunen in diesem und im kommenden Jahr insgesamt 10 Milliarden Euro zur Verfügung
gestellt.
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Das "Zukunftsinvestitionsgesetz" ist Bestandteil des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland, in dem unter anderem auch alle Neuregelungen zu Kurzarbeit und Qualifizierung festgelegt sind.
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Einen Überblick aller Beschlüsse des Konjunkturpakets II finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
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Die Bundesagentur für Arbeit bietet Förderprogramme auch außerhalb der Kurzarbeit an. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurden bestehende Qualifizierungsprogramme nochmals aufgestockt und ausgeweitet, wie etwa WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen). Demnach besteht nun unter anderem die Möglichkeit, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen, deren Aus- oder Weiterbildung mehr als vier Jahre zurückliegt.
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Für Weiterbildungsmaßnahmen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld können Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) genutzt werden. Die Europäische Union hat für die aktuelle Förderperiode 2007 - 2013 insgesamt 165 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
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Auf den Seiten des Europäischen Sozialfonds für Deutschland finden Sie mehr Informationen zum Programm "QualiKug" und einen Auszug aus dem Bundesanzeiger mit der "Richtlinie für aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierte Qualifizierungsangebote für Bezieherinnen und Bezieher von Kurzarbeitergeld" vom 18. Dezember 2008.
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Bei Fragen zu den Voraussetzungen zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen in der Kurzarbeit oder im Rahmen des Programms WeGebAU ist die jeweilige Agentur für Arbeit vor Ort Ansprechpartner. Ausführliche Informationen zu Förderprogrammen bietet die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite. Hier finden Sie beispielsweise eine Übersicht über Wege der Qualifizierung von Beschäftigten.
Informationen für Arbeitnehmer
Informationen für Arbeitgeber
Faltblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Mit Kurzarbeit die Krise meistern
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit:
Kurzarbeitergeld –
Informationen für Arbeitgeber
und Betriebsvertretungen
Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit:
Kurzarbeitergeld – Informationen für
Arbeitnehmer
Infoflyer der Bundesagentur für Arbeit:
Kurzarbeit und Qualifizierung –
Das Rettungspaket für kleine
und
mittlere Betriebe
Im vorliegenden Newsletter wurde aus Gründen der Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet. Selbstverständlich richten sich alle Informationen an Frauen und Männer.
nach obenHerausgeber: Bundesagentur für Arbeit, Regensburger Str. 104, 90478 Nürnberg
Redaktion/Verlag: Redaktion KURSNET – BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH, Südwestpark 82, 90449 Nürnberg, Sitz der Gesellschaft: Nürnberg, Registergericht: Nürnberg HRB 4097, Geschäftsführerin: Ulrike Sippel; E-Mail: KURSNET@arbeitsagentur.de
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